Benutzer:Leo/Blog:2017 November 21 19:48:09 CET
Aus Opennet
Montagstreffen (20.11.2017)
- Wir haben ein neues Mitglied gewonnen. Aus diesem Anlass haben wir uns intensiver mit unser Satzung und den Ordnungen beschäftigt. Es kamen u.a. folgende Fragen zur Vereinssatzung auf:
- §3 Abs. 2: "Ist eine sinnvolle Aufstellung am Wohnort des Mitglieds unmöglich oder von diesem nicht gewünscht, bestimmt das Kuratorium den Aufstellungsort. "
- Wofür war dieser Absatz früher gedacht? Wer ist dieses Kuratorium?
- §7 Abs. 3a) "Verabschiedung der Leistungsordnung, der Finanzordnung, der Beitragsordnung und der Technikordnung "
- Was genau sollte diese Technikordnung sein? Wofür was das gedacht?
- §3 Abs. 2: "Ist eine sinnvolle Aufstellung am Wohnort des Mitglieds unmöglich oder von diesem nicht gewünscht, bestimmt das Kuratorium den Aufstellungsort. "
- Beim Ausfüllen des neuen Online-Mitgliedantrags (http://mitgliedsantrag.on-i.de ) sind kleine Optimierungsmöglichkeiten aufgefallen.